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   BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22   

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https://dejure.org/2022,24142
BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,24142)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2022 - 6 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,24142)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,24142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fehlende tragfähige Feststellungen bzgl. der Weise der Auswirkungen der psychischen Störung bei Begehung der Anlasstat auf die Handlungsmöglichkeiten und damit auf die Einsichts- und ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 1
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fehlende tragfähige Feststellungen bzgl. der Weise der Auswirkungen der psychischen Störung bei Begehung der Anlasstat auf die Handlungsmöglichkeiten und damit auf die Einsichts- und ...

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.2021 - 6 StR 199/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Auf seine jeweilige Revision hat der Senat diese Urteile durch Beschlüsse vom 23. September 2020 (6 StR 280/20) und 19. Mai 2021 (6 StR 199/21) aufgehoben und die Sache zuletzt an eine Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen, allerdings bereits im ersten Rechtsgang die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten.
  • BGH, 23.09.2020 - 6 StR 280/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erörterung

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Auf seine jeweilige Revision hat der Senat diese Urteile durch Beschlüsse vom 23. September 2020 (6 StR 280/20) und 19. Mai 2021 (6 StR 199/21) aufgehoben und die Sache zuletzt an eine Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen, allerdings bereits im ersten Rechtsgang die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten.
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Insoweit hat das Landgericht die Reichweite der eingetretenen Bindungswirkung (§ 358 Abs. 1 StPO) nicht hinreichend beachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    c) Eigene Feststellungen waren schließlich nicht im Hinblick auf die Diagnose einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis entbehrlich, weil diese für sich allein genommen nicht die Annahme einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    c) Eigene Feststellungen waren schließlich nicht im Hinblick auf die Diagnose einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis entbehrlich, weil diese für sich allein genommen nicht die Annahme einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    c) Eigene Feststellungen waren schließlich nicht im Hinblick auf die Diagnose einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis entbehrlich, weil diese für sich allein genommen nicht die Annahme einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Insoweit hat das Landgericht die Reichweite der eingetretenen Bindungswirkung (§ 358 Abs. 1 StPO) nicht hinreichend beachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Ihre allgemeinen Ausführungen zu den mit der Erkrankung verbundenen "ausgeprägten Störungen der Realitätsprüfung, der Handlungsübersicht, der Kritikfähigkeit, der adäquaten Selbsteinschätzung, des verinnerlichten Wertgefüges und der Impulskontrolle" genügen insoweit nicht, zumal eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis für sich allein keine dauerhafte Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 494/22

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern; Bindung des Tatgerichts

    Denn das Landgericht hat in seinem Urteil nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen zu Grunde gelegt, indem es die Herkunft des sichergestellten Bargelds aus Betäubungsmittelverkäufen als bindend festgestellt erachtet und keine neuen Feststellungen hierzu getroffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22).
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